Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf vom 03.11.2026 · Version 2026-11-03-v4. Vor echtem Betrieb juristisch prüfen.

1. Anbieter und Geltungsbereich

PaketRabe ist die Geschäftsbezeichnung von Cevval Ozan Karpat, Bernstrasse 149, 3400 Burgdorf, Schweiz, Telefon 079 893 87 72, E-Mail kontakt@paketrabe.ch. Eine Handelsregistereintragung oder Gründung einer juristischen Person wird nicht behauptet. Eine vollständige Datenschutzerklärung ist vor dem Live-Betrieb zu ergänzen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kurier- und Pakettransporte von PaketRabe in der Schweiz. Vertragspartner ist die auftraggebende Person (in der Regel der Absender). Zwingendes Schweizer Recht und abweichende, individuell bestätigte Vereinbarungen gehen vor.

2. Einsatzgebiet und zulässige Pakete

Befördert werden geeignete Pakete im freigegebenen Gebiet Burgdorf, Bern und Umgebung. Online auswählbare PLZ begründen noch keine Zusage. Grösse höchstens 60 × 40 × 40 cm, Gewicht höchstens 10 kg, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die tatsächliche Verfügbarkeit und eine genaue Lieferzeit hängen von Fahrstrecke und Kapazität ab.

3. Anfrage, bestätigtes Angebot und verbindlicher Auftrag

Eine Onlineanfrage mit einem geschätzten Preis ist unverbindlich. PaketRabe prüft Fahrtstrecke, Auftragsannahme und Lieferzeit und stellt dem Auftraggeber ein Angebot mit fixem Preis und vereinbartem Zeitfenster zu.

Bei Barzahlung entsteht ein verbindlicher Auftrag, wenn der Auftraggeber ausdrücklich Preis, Zeit, Barzahlungsart und die geltenden AGB bestätigt. Bei Kreditkarte wird der Auftrag erst nach ausdrücklicher Annahme des Angebots und vom Zahlungsdienstleister bestätigter Zahlung verbindlich; die reine Rückkehr auf eine Zahlungs-Erfolgsseite reicht nicht. Die Bestätigung samt Zeitpunkt wird gespeichert. Der Kurier darf ein Angebot ablehnen, solange noch keine verbindliche Annahme erfolgt ist.

Muss der Kurier aufgrund einer anderen Fahrt die Zeit nachträglich ändern, schlägt er im Tracking eine neue Zeit vor. Der Kunde muss sie ausdrücklich erneut bestätigen. Ohne diese Zustimmung gilt die vorherige Zusage weiter und PaketRabe klärt das weitere Vorgehen mit dem Kunden. Eine erneute Kreditkartenbelastung erfolgt allein wegen der Zeitänderung nicht.

4. Preise und Zahlungsarten

Massgebend ist der im bestätigten Angebot genannte Gesamtpreis in CHF. Richttarif: CHF 6.50 Grundpreis, CHF 1.90 pro geprüftem Kilometer, CHF 1.50 pro Kilogramm, Mindestpreis CHF 9.90. Tatsächliche Kilometer sowie allfällige Zusatzleistungen müssen vor der verbindlichen Zusage geklärt werden.

Der Auftraggeber wählt bei der Angebotsannahme zwischen Kreditkarte (sofern der externe Zahlungsdienst Stripe technisch und vertraglich freigeschaltet ist) und Barzahlung bei Abholung. Bei Kreditkarte führt der externe Anbieter die Zahlung durch; PaketRabe speichert keine Kartennummern oder Sicherheitscodes. Die Zahlung wird erst nach verifiziertem Anbieterereignis als bezahlt eingetragen. Bei Barzahlung muss der vereinbarte Betrag bei Abholung vollständig übergeben und im Fahrerbereich quittiert werden. Ohne Barzahlung übernimmt der Kurier das Paket nicht.

5. Stornierungen und 30-Minuten-Regel – wesentlicher Vertragspunkt

Unverbindliche Anfragen sowie noch nicht angenommene Angebote können kostenlos zurückgezogen werden. Die 30-Minuten-Frist beginnt ausschliesslich mit dem Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses gemäss Ziffer 3.

Innerhalb der ersten 30 Minuten kann der Auftraggeber kostenlos stornieren, sofern der Kurier die Anfahrt oder eine kostenverursachende Ausführung noch nicht begonnen hat. Bei bereits begonnener Anfahrt können auch innerhalb der 30 Minuten die angemessenen, nachweisbar entstandenen Kosten verlangt werden.

Nach Ablauf von 30 Minuten vereinbaren die Parteien für eine vom Auftraggeber veranlasste Stornierung grundsätzlich eine Stornierungspauschale in Höhe von 100 % des bestätigten Gesamtpreises, auch wenn die Sendung noch nicht transportiert wurde. Der Betrag ist eine pauschalierte Entschädigung beziehungsweise Konventionalstrafe und keine Behauptung, eine nicht ausgeführte Transportleistung sei erbracht worden. Eine Kumulation mit weiteren Entschädigungen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Rechte, Ausschluss bei vom Auftraggeber nicht zu vertretender Unmöglichkeit, ein allfälliger Missbrauch und insbesondere die gerichtliche Herabsetzung einer übermässigen Konventionalstrafe nach Art. 163 Abs. 3 OR. Daher kann eine volle Pauschale im Streitfall teilweise oder vollständig undurchsetzbar sein.

Ist der Kurier für die Nichtdurchführung verantwortlich, wird keine Stornierungspauschale fällig; bereits bezahlte Beträge werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Stornierungen sind per Telefon 079 893 87 72 oder über verfügbare Trackingfunktionen mitzuteilen; Eingang und Zeitpunkt werden dokumentiert.

6. Verweigerte Barzahlung bei Abholung und Leerfahrt

Bei vereinbarter Barzahlung muss der Auftraggeber den bestätigten Fahrpreis bei Abholung bereithalten. Wird die vollständige Barzahlung verweigert oder ist sie nicht möglich, darf der Kurier die Paketübernahme verweigern und den Auftrag abbrechen. Der Kurier dokumentiert die tatsächliche Hinfahrt (Fahrstrecke und Zeitpunkt). PaketRabe kann die nachweisbaren, angemessenen Anfahrtskosten geltend machen. Als vorläufige Berechnungsgrundlage gelten die effektiv gefahrenen Hinkilometer multipliziert mit dem bei der Offerte angegebenen Kilometerpreis, höchstens jedoch der bestätigte Transportpreis; abweichende gesetzliche Ergebnisse bleiben vorbehalten.

Die Anfahrtskosten werden in diesem Fall nicht zusätzlich zu einer Stornopauschale nach Ziffer 5 für denselben Auftrag erhoben (keine doppelte Berechnung). Die Forderung wird von PaketRabe geprüft und gegebenenfalls separat in Rechnung gestellt; ohne vorhandene Kartenautorisierung findet keine automatische Abbuchung statt. Ein Abbruch ist kein Nachweis einer erbrachten Beförderung.

7. Abholung, Zustellung, Unterschrift und Briefkastenablage

Absender müssen das Paket zur vereinbarten Abholzeit sicher verpackt und erreichbar bereithalten. Bei der Abholung dient der sechsstellige Abhol-PIN als Übergabekontrolle.

Regelfall ist die persönliche Zustellung: Der berechtigte Empfänger oder eine befugte entgegennehmende Person nennt den Zustell-PIN und unterschreibt digital auf dem Gerät des Kuriers. Erfasst werden Unterschrift, Name der unterzeichnenden Person und Zeitstempel. Ohne diesen Nachweis darf eine persönliche Zustellung im System nicht abgeschlossen werden.

Ausnahme: Eine Ablage im geeigneten, geschützten Briefkasten ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt und beim Buchen dokumentiert hat, dass der Empfänger die Briefkastenablage erlaubt. Der Kurier kann eine ungeeignete oder unsichere Ablage verweigern; die Sendung muss tatsächlich hineinpassen und vor unbefugtem Zugriff angemessen geschützt sein. Bei zulässiger Ablage fotografiert der Kurier das deponierte Paket am Ablageort; Foto und Zeitpunkt werden als Zustellnachweis gespeichert. Es sollen keine Personen, lesbare Adressetiketten oder andere unnötige persönliche Informationen aufgenommen werden.

Der Zustellstatus „zugestellt“ bedeutet bei Briefkastenablage, dass die mit Erlaubnis vorgenommene Ablage und ein Foto erfasst wurden, nicht aber, dass eine konkrete Person das Paket persönlich entgegengenommen hat. Das Foto dokumentiert die Ablage; seine Beweiskraft im Streitfall unterliegt der freien rechtlichen Würdigung. Zwingende Haftungsrechte bleiben erhalten. Ohne dokumentierte Ablageerlaubnis ist eine Briefkasten-Zustellung ausgeschlossen.

8. Unzulässige Waren und Angaben

Verboten sind Betäubungsmittel, Gefahrgüter einschliesslich explosiver, entzündlicher, giftiger und ätzender Stoffe, beschädigte oder gefährliche Lithiumbatterien, Waffen, Bargeld, rechtswidrige Inhalte sowie leicht verderbliche oder kühlpflichtige Güter. Der Absender macht zutreffende Angaben zu Inhalt, Gewicht, Grösse, Adresse und allfälligen Risiken. PaketRabe darf unsichere Sendungen zurückweisen.

9. Verpackung, Transportversicherung und Haftung

Der Absender sorgt für eine geeignete, stabile und geschlossene Verpackung. Für äusserlich nicht erkennbare Verpackungsmängel gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere Art. 442 OR. Erkennbare Mängel, die PaketRabe ohne Vorbehalt übernimmt, können gesetzliche Haftungsfolgen auslösen.

PaketRabe bietet keine zusätzliche Warenwertversicherung an. Zwingende gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bleiben unberührt; es gelten insbesondere Art. 446–448 und Art. 100 OR. Die Dokumentation durch Unterschrift oder Zustellfoto ist kein vollständiger Haftungsausschluss.

10. Zustellhindernisse und Änderungen

Bei falscher Adresse, fehlender Erreichbarkeit, ungeeigneter Ablagemöglichkeit, Witterung oder Verkehrsbehinderungen bemüht sich PaketRabe um eine rasche Rücksprache. Zusätzliche, rechtlich ersatzfähige Aufwendungen werden nach nachvollziehbarer Berechnung geltend gemacht. Eine neue entgeltliche Fahrt erfordert eine gesonderte Vereinbarung. Art. 444 OR bleibt vorbehalten.

11. Datenschutz und Nachweisaufbewahrung

Zur Durchführung der Sendungen bearbeitet PaketRabe Namen, Adressen, Kontaktdaten, Vertrags- und Zahlungsstatus, PIN-Prüfungen sowie digitale Empfangsunterschriften oder – nur nach ausdrücklich dokumentierter Ablageerlaubnis – Ablagefotos. Nachweise werden nur im geschützten Fahrerbereich gespeichert und sind nicht öffentlich im Tracking abrufbar. Fotoaufnahmen sind auf das Paket und den Ablageort zu beschränken. Kartendaten werden durch den externen Zahlungsdienstleister verarbeitet und nicht von PaketRabe gespeichert.

Zwecke sind die Vertragsdurchführung, Abrechnung, Klärung von Reklamationen und Beweissicherung. Zugriff und Aufbewahrung sind auf das Erforderliche zu begrenzen; Fristen für automatische Löschung, Auftragsdaten-Sicherung und Auskunfts-/Löschrechte müssen vor dem Livebetrieb in einer vollständigen Datenschutzerklärung konkretisiert werden. Die öffentliche Hosting-Vorschau nimmt keine verbindlichen Bestellungen an.

12. Geltendes Recht, Prüfung und Version

Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende Regeln zu Gerichtsstand, Haftung und Konsumentenschutz bleiben vorbehalten. Diese AGB tragen die Version 2026-11-03-v4 und sind ein ENTWURF, kein Ersatz für eine Prüfung durch eine in der Schweiz qualifizierte Rechtsfachperson. Insbesondere die 100%-Stornierungspauschale, die Anfahrtskostenregel und Briefkastenablage müssen vor dem produktiven Einsatz geprüft und transparent erklärt werden.

Hinweis: AGB-Entwurf, noch nicht zur verbindlichen Freigabe vorgesehen. Impressum.